Schüler_innenrechte – Know your rights!
Schule – was ist erlaubt, was nicht? Leider kommt es noch viel zu oft zu Situationen, die gegen das Schulunterrichtsgesetz verstoßen und in denen es von Vorteil ist, zu wissen, welche Rechte ein_e Schüler_in hat. Hier kannst du nachlesen, was Lehrer_innen dürfen und was definitiv zu weit geht.
Welche Strafen sind erlaubt?
Das Schulunterrichtsgesetz regelt klar, welche Strafen Lehrer_innen verteilen dürfen. Es verbietet körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen. Wenn also bspw. „die_der Schuldige“ nicht gefunden werden kann, darf die Lehrperson nicht die ganze Klasse bestrafen.
Lehrer_innen sind zum Einsatz von angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmitteln befugt, um ihre Schüler_innen zu ermutigen, zu loben oder zurechtzuweisen.
In schwerwiegenden Fällen kann die Direktion die_den jeweilgen Schüler_in in eine Parallelklasse versetzen, bei Gefahr für andere auf Antrag für höchstens vier Wochen suspendieren und im schlimmsten Fall sogar endgültig von der Schule (ebenfalls auf Antrag und nach Einberufung einer Konferenz innerhalb der Schulbehörde) ausschließen. Die_der Schüler_in hat vor der Entscheidung über den Ausschluss das Recht auf Anhörung, um das eigene Verhalten zu rechtfertigen. Wenn du von einem Ausschluss bedroht sein solltest, kannst du bei Kinder- und Jugendanwält_innenschaften um rechtliche Unterstützung bitten.
Als Strafe kommt Nachsitzen nicht in Frage. Erlaubt ist das Nachsitzen nur, wenn die_der Schüler_in versäumte Pflichten wie verpasste Aufgaben, Übungen etc. nachholen soll. Die Obsorgeberechtigten müssen darüber informiert worden sein.
Gibt es Richtlinien für Hausübungen?
Hausaufgaben müssen ohne Hilfe erledigt werden können. Daher darf kein neuer Stoff eigenständig erarbeitet werden. Zudem sind Lehrer_innen dazu angehalten, beim Umfang der Aufgaben Hausübungen aus anderen Fächern zu berücksichtigen. Sollte eure_r Lehrer_in regelmäßig viel Hausübung aufgeben, solltet ihr geschlossen als Klasse mit eurem Klassenvorstand sprechen. Außerdem dürfen Hausübungen nicht aufgegeben werden, wenn diese ausschließlich an Samstagen, Sonn- und Feiertagen oder während der Ferien erledigt werden müssten – eine Ausnahme bilden lehrgangsmäßige Berufsschulen.
Stichwort Handys
Lehrer_innen dürfen das Handy nicht ohne Grund abnehmen. Generell gilt, wenn durch Gegenstände die Sicherheit gefährdet oder der Unterricht gestört wird, darf die Lehrperson den Gegenstand abnehmen. Störst du also
mit deinem Handy den Unterricht, darf dir dieses abgenommen werden. Allerdings müssen Lehrer_innen das Handy nach der Unterrichtseinheit zurückgeben. Zudem dürfen sie nichts in deinem Handy lesen.
Fridays For Future
Ja, du kannst versuchen, legal zu streiken. Denn Schüler_innen dürfen bei gerechtfertigter Verhinderung (bspw. bei „außergewöhnlichen Ereignissen im Leben des Schülers“) oder bei Erlaubnis vom Unterricht fernbleiben. Diese Erlaubnis kann der Klassenvorstand der_dem Schüler_in für einzelne Stunden bis zu einem Tag erteilen. Außerdem akzeptieren manche Lehrkräfte die Entschuldigungen der Obsorgeberechtigten.